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Seminarinhalt
Grundlagen der Personalplanung
- Was versteht man unter Personalplanung und welche Ziele verfolgt sie?
- Betriebliche Auswirkungen einer strategischen Personalplanung
- Einflussfaktoren und Teilbereiche der Personalplanung
Ermittlung des Personalbedarfs
- Definition und Ziel der Personalbedarfsplanung
- Instrumente der Personalbedarfsplanung
- Methoden der Ermittlung des Personalbedarfs
- Rechte des Betriebsrats kennen und nutzen
Planung der Personalbeschaffung
- Definition und Ziele der Personalbeschaffung
- Arten der Personalbeschaffung und Personalauswahl
- Rechte des Betriebsrats kennen und nutzen
Planung des Personaleinsatzes
- Definition und Ziele der Personaleinsatzplanung
- Elemente der Personaleinsatzplanung
- Moderne Lösungen zur Personaleinsatzplanung
- Rechte des Betriebsrats kennen und nutzen
Planung der Personalentwicklung
- Definition und Ziele der Personalentwicklung
- Notwendigkeit der Personalentwicklung
- Arten der Personalentwicklung
- Rechte des Betriebsrats kennen und nutzen
Planung der Personalfreisetzung
- Überblick über die verschiedenen Kündigungsarten
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen
- Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung
- Kündigungsschutzklage und Weiterbeschäftigungsanspruch
Planung der Personalkosten
- Definition und Ziel der Personalkostenplanung
- Rechte des Betriebsrats kennen und nutzen
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Seminarablauf



Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, da die allgemeinen personellen Angelegenheiten und die betriebliche Fortbildung/Berufsbildung im Rahmen der Personalentwicklung einen wichtigen Schwerpunkt der Betriebsratsarbeit bilden.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die im Teilnehmerkreis genannten Vertrauenspersonen gemäß § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX erforderlich.

