Seminarinhalt
Ihre Chance: Soziale Netzwerke in der BR-Arbeit einsetzen
- Überblick über die verschiedenen Social-Media-Dienste
- Wie Sie mit sozialen Netzwerken neue Zielgruppen erreichen
- Welche Social-Media-Anwendungen eignen sich für welchen Zweck?
Eine passgenaue Kommunikationsstrategie erarbeiten
- Ziele der Öffentlichkeitsarbeit festlegen
- Intranet oder Internet: Welche Inhalte will ich wem gegenüber kommunizieren?
- Mehr Transparenz durch regelmäßige Kommunikation schaffen
- Verhaltensrichtlinien festlegen
Konkreter Einsatz digitaler Medien in der BR-Arbeit
- SharePoint, Jive und Co. - was eignet sich am besten?
- Welche Bilder schaffen Aufmerksamkeit und was ist urheberrechtlich zu beachten?
- Beispiele und Anregungen für eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit
- So schreiben Sie einen BR-Blog
Vorsicht vor Fallstricken!
- Erforderlichkeit eines Social Media Accounts: Was darf der Arbeitgeber verbieten?
- Spannungsfeld: Meinungsfreiheit vs. Treuepflicht
- Verschwiegenheitspflichten beachten: Was ist geheim?
- Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte wahren
- Haftungsrisiko bei Missbrauch und Fehlverhalten kennen
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.
Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, deren Ziel es ist, die Arbeit des Betriebsrats besser und transparenter darzustellen. Das gilt insbesondere für die Präsentation der Betriebsratsarbeit innerhalb des Betriebs.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein.

