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Seminarinhalt
Beschlüsse und Beschlussvorlagen
- Wann benötigt der Betriebsrat einen Beschluss?
- Beschlussvorlagen rechtssicher vorformulieren
- Einfache oder qualifizierte Mehrheit - was sagt das Gesetz?
- Formell korrekt abstimmen und das richtige Verfahren wählen
- Den Arbeitgeber richtig über gefasste Beschlüsse informieren
Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Aufbau und Struktur von § 99 BetrVG kennen und verstehen
- Wann liegt ein Zustimmungsverweigerungsgrund vor?
- Wie fasst der BR wirksam einen entsprechenden Beschluss?
- Zustimmungsverweigerungen rechtssicher formulieren
- Form und Frist der Zustimmungsverweigerung einhalten
- Zu spät? Heilung von Mängeln im Zustimmungsersetzungsverfahren
Bedenken und Widerspruch gegen eine geplante Kündigung
- Bedenken und Widerspruch voneinander abgrenzen
- Wann liegt ein Widerspruchsgrund vor?
- Rechtssichere Beschlüsse form- und fristgerecht abfassen
- Musterformulierungen und Praxisbeispiele
Beauftragung von externen Dritten
- Sachverständige, Bevollmächtigte und Beisitzer wirksam hinzuziehen
- Besonderheiten der Beschlussfassung zur Beauftragung Dritter
- Umgang mit externen Dritten im laufenden Mandat bzw. nach Beauftragung
Workshop: Übungen anhand von Praxisbeispielen
- Inhalte des Seminars anhand praktischer Übungen vertiefen
- In angeleiteter Gruppenarbeit Lösungen erarbeiten
- Ergebnisse gemeinsam besprechen und auswerten
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter, Ausschussvorsitzende sowie Schriftführer und sonstige BR-Mitglieder, die mit Formulierungen und Ausarbeitungen von Schriftstücken betraut sind.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


