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Seminarinhalt
Rechtliche Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit
- Die Sprechstunden des Betriebsrats (§ 39 BetrVG)
- Betriebsversammlungen/Abteilungsversammlungen (§ 42 ff. BetrVG)
- Veröffentlichung neuer Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG)
- Mitarbeiterinformationen (§ 80 und § 87 BetrVG)
- Betriebsbegehung (§ 80 BetrVG)
Information ist Kommunikation
- So treffen Sie den richtigen Ton bei der Belegschaft
- Tätigkeitsberichte, die ansprechen
- So interessieren Sie Ihre Kollegen für die Arbeit des BR
So bereiten Sie Betriebsratsinformationen richtig auf
- So gestalten Sie informative Texte und Nachrichten
- So stellen Sie "trockene" Zahlen übersichtlich zusammen
Praktische Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
- Aushänge/Bekanntmachungen, die auch gelesen werden
- Diese Nachricht kommt von unserem Betriebsrat
- Gesamterscheinungsbild des Betriebsrats
- Super, unser Betriebsrat! So stellen Sie Ihre Arbeit in der Betriebsversammlung interessant vor
- Geheimhaltungspflicht beachten
Umgang mit der "Gerüchteküche"
- Klarstellungen durch richtige Information
Umgang des Betriebsrats mit der Presse
- Rechtsgrundlagen für Reportergespräche
- Informationen an die Presse
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, deren Ziel es ist, die Arbeit des Betriebsrats besser und transparenter darzustellen. Das gilt insbesondere für die Präsentation der Betriebsratsarbeit innerhalb des Betriebs.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Seminar erfüllt gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die Kriterien der Erforderlichkeit, sofern die vermittelten Kenntnisse nicht anderweitig erworben wurden.




