Seminarinhalt
Moderation - mehr als nur klassische Sitzungsleitung
- Die Haltung und Rolle des BRV als Moderator näher beleuchten
- Die Bedeutung eines Moderators für Diskussion und Ergebnis
- BRV im Zwiespalt? Gruppeninteresse vs. Eigeninteresse
Den Austausch im Gremium gewissenhaft vorbereiten
- Vorab Wissensstände angleichen und notwendige Fakten mitteilen
- Wie kann man als Moderator Sitzungen aktiv steuern?
- Die Phasen einer moderierten Sitzung kennen
- Offene Fragen klären und Raum für Diskussionen einplanen
Moderationstechniken kennen und anwenden
- Als Moderator die richtige Rolle einnehmen
- Argumente visualisieren und nachvollziehbar gewichten
- Motivierende und zielführende Fragetechniken einsetzen
- Gruppenaktivierende Verfahren: Den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen
- Das Gremium zielsicher zu einem guten Ergebnis leiten
Umgang mit Störungen und Konfliktsituationen
- Meinungsverschiedenheiten nicht zu Konflikten ausarten lassen
- Emotionen einfangen und Gespräche auf Sachebene zurückführen
- Wiederkehrenden Verhaltensmustern entgegenwirken
- Als Moderator kritische Situationen souverän meistern
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.
Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter, die Betriebsratssitzungen zu leiten haben.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.



