Seminarinhalt
Wichtige Entscheidungen aus dem BetrVG für Ihre Betriebsratsarbeit kennen
- Nicht ohne betriebliche Interessenvertreter: Entscheidungen zur Beteiligung von BR und SBV
- Mitbestimmung und Mitwirkung: Diese Beschlüsse betreffen Ihre BR-Arbeit unmittelbar!
- Rechte und Pflichten von BR-Mitgliedern: Genau wissen, was Sie dürfen und was nicht!
- Entscheidungsanalyse: Rechtliche Hintergründe verstehen und Argumente für die eigene BR-Arbeit nutzen
Als BR individualarbeitsrechtliche Urteile kennen und Kollegen unterstützen
- Soziale Angelegenheiten: Arbeitsgerichtliche Urteile zu Urlaub, Vergütung und Arbeitszeit
- Personelle Angelegenheiten: Wichtiges aktuelles Wissen zu Einstellung, Versetzung und Kündigung
- Wirtschaftliche Angelegenheiten: Auswirkungen von betrieblichen Veränderungen auf das Arbeitsverhältnis kompetent begleiten
Downloads
Extra für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
Webinarablauf

Technische Hinweise
Für die Teilnahme am Webinar werden ein PC oder Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher benötigt. Ein Headset und eine Webcam werden empfohlen, um eine gute Audioqualität sicherzustellen und eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus möglich.
Die Durchführung der Webinare erfolgt über Microsoft Teams. Die Teilnahme ist direkt über einen aktuellen Browser möglich, auch ohne eigenes Microsoft-Konto oder installierte Teams-App. Microsoft Teams bietet verschiedene Funktionen zur Unterstützung eines barrierefreien Zugangs. Die Zugangsdaten zum Webinar werden etwa 14 Tage vor Beginn per E-Mail versendet.
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht verfügen.
Schulungsanspruch
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Webinars in regelmäßigen Zeitabständen erforderlich, um als Betriebsrat den Überblick über aktuelle Entwicklungen zu behalten. Der Betriebsrat muss sich dazu nicht auf ein Selbststudium anhand von Fachliteratur verweisen lassen (BAG, Beschluss vom 20.12.95, Az. 7 ABR 14/95).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.