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Seminarinhalt
Der Konzern im Sinne des Betriebsverfassungsrechts
- Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern
- Gemeinschaftsunternehmen mit mehreren KBR
- Tochterunternehmen mit Leitungsfunktion - Konzern im Konzern
- Konzerne mit Auslandsbezug
Errichtung und Struktur des Konzernbetriebsrats
- Voraussetzungen: GBR-Beschlüsse
- Regelung der Anzahl der Mitglieder; Entsendung der Mitglieder
- Amtsdauer, Abberufung, Ausschluss von Mitgliedern
- Folgen bei Änderungen in der Konzernstruktur
Zuständigkeiten des Konzernbetriebsrats
- Gesetzliche Zuständigkeit für einheitliche Regelungen auf Konzernebene
- Organisation der Unternehmensmitbestimmung
- Durch Auftrag des BR oder GBR
- Konzernbetriebsvereinbarungen - Geltungsbereich
Geschäftsabläufe im Konzernbetriebsrat
- Vorsitzender und Stellvertreter
- Sitzungen, Ort, Teilnehmer, Formvorschriften
- Konzernbetriebsausschuss für laufende Geschäfte
- Beschlussfähigkeit, Stimmengewichtung
Kosten und Sachaufwand
- Freizeitausgleich für An- und Abfahrt zu den Sitzungen
- Übernachtungen und sonstige Auslagen
- Büroräume, Sitzungszimmer, weitere Ausstattungen
- Schulungsanspruch der Mitglieder des KBR
Aktuelle Rechtsprechung
- Errichtung von KBR
- Abgrenzung der Zuständigkeiten KBR - GBR - BR
Betriebsbedingte Kündigung und Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Konzernbetriebsrats sowie deren Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die mit dem KBR ständig zusammenarbeiten.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den KBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).



