Seminarinhalt
Der Konzern im Sinne des Betriebsverfassungsrechts
- Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern
- Gemeinschaftsunternehmen mit mehreren KBR
- Tochterunternehmen mit Leitungsfunktion - Konzern im Konzern
- Konzerne mit Auslandsbezug
Errichtung und Struktur des Konzernbetriebsrats
- Voraussetzungen: GBR-Beschlüsse
- Regelung der Anzahl der Mitglieder; Entsendung der Mitglieder
- Amtsdauer, Abberufung, Ausschluss von Mitgliedern
- Folgen bei Änderungen in der Konzernstruktur
Zuständigkeiten des Konzernbetriebsrats
- Gesetzliche Zuständigkeit für einheitliche Regelungen auf Konzernebene
- Organisation der Unternehmensmitbestimmung
- Durch Auftrag des BR oder GBR
- Konzernbetriebsvereinbarungen - Geltungsbereich
Geschäftsabläufe im Konzernbetriebsrat
- Vorsitzender und Stellvertreter
- Sitzungen, Ort, Teilnehmer, Formvorschriften
- Konzernbetriebsausschuss für laufende Geschäfte
- Beschlussfähigkeit, Stimmengewichtung
Kosten und Sachaufwand
- Freizeitausgleich für An- und Abfahrt zu den Sitzungen
- Übernachtungen und sonstige Auslagen
- Büroräume, Sitzungszimmer, weitere Ausstattungen
- Schulungsanspruch der Mitglieder des KBR
Aktuelle Rechtsprechung
- Errichtung von KBR
- Abgrenzung der Zuständigkeiten KBR - GBR - BR
Betriebsbedingte Kündigung und Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
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Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Konzernbetriebsrats sowie deren Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die mit dem KBR ständig zusammenarbeiten.
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den KBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).


