Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2

Azubis unterstützen, Ausbildung verbessern – Wissen für die JAV-Arbeit

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Azubis erhoffen sich zu Beginn der Ausbildung eine erfolgreiche Ausbildungszeit. Bis zur bestandenen Abschlussprüfung lauern aber auch Stolpersteine. Als JAV seid ihr ständiger Begleiter eurer Kollegen und helft ihnen, eine gute und fachgemäße Ausbildung zu bekommen. In diesem Webinar erhaltet ihr hierzu das nötige Rüstzeug und einen Überblick über wichtige Gesetze als Arbeitsgrundlage der JAV.

Seminarinhalt

  • Fragebogen und Einstellungstests
  • Beteiligung der JAV von der Bewerbung bis zur Einstellung
  • Inhalt des Berufsausbildungsvertrags; Probezeit
  • Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer

Downloads

Extra für dich

W.A.F. Starter-Paket
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Praktische Tasche

Webinarablauf

Technische Hinweise

Für die Teilnahme am Webinar werden ein PC oder Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher benötigt. Ein Headset und eine Webcam werden empfohlen, um eine gute Audioqualität sicherzustellen und eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus möglich.

Die Durchführung der Webinare erfolgt über Microsoft Teams. Die Teilnahme ist direkt über einen aktuellen Browser möglich, auch ohne eigenes Microsoft-Konto oder installierte Teams-App. Microsoft Teams bietet verschiedene Funktionen zur Unterstützung eines barrierefreien Zugangs. Die Zugangsdaten zum Webinar werden etwa 14 Tage vor Beginn per E-Mail versendet.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Kenntnisse zur Berufsausbildung erwerben, erweitern und vertiefen wollen. Es ist auch geeignet für Betriebsratsmitglieder, die eng mit der JAV zusammenarbeiten.

Schulungsanspruch

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,6

100% Weiterempfehlung

15 Bewertungen

4,6
Seminarinhalt
5,0
Referent
4,5
Praxisrelevanz
4,3
Lernzuwachs

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