Seminare

Betriebsversammlung Teil 1

Betriebsversammlungen erfolgreich planen und leiten

4,9(812)
  • Seminar
  • Inhouse

Als Betriebsrat sind Sie gesetzlich verpflichtet, mindestens viermal im Jahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Verstoßen Sie hiergegen, laufen Sie Gefahr, dass der Betriebsrat aufgelöst wird. Im ersten Teil der Seminare zur Betriebsversammlung lernen Sie alles Wichtige zur Betriebsversammlung kennen. Mit nützlichen Praxistipps sorgen wir dafür, dass Ihre nächsten Betriebsversammlungen zum Highlight Ihrer Betriebsratsarbeit werden.

Seminarinhalt

  • Kommunikationswege und Informationspolitik im Betrieb
  • Regelmäßige und außerordentliche Betriebsversammlungen
  • Rechtliche Grundlagen und Bedeutung für den Betriebsrat

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. Starter-Paket
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unsere Lernformate

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse-Seminar Illustration

Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsvorsitzenden, ihre Stellvertreter, freigestellte Betriebsratsmitglieder und alle Betriebsratsmitglieder, die Betriebsversammlungen/Abteilungsversammlungen vorbereiten oder durchführen.

Schulungsanspruch

Das ist für oben genannten Teilnehmerkreis nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, soweit die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nicht anderweitig erworben wurden.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,9

61.45% Weiterempfehlung

812 Bewertungen

4,7
Seminarinhalt
4,7
Referent
4,5
Praxisrelevanz
4,5
Lernzuwachs

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