Seminare

Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – BR-Wissen aufbauen

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Ob wirtschaftliche Fragen, Arbeitsschutz, Berufsbildung oder Veränderungen im Betrieb: In diesem Seminar bekommen Sie das notwendige Handwerkszeug, um Ihre Beteiligungsrechte gezielt einzusetzen. Sie fordern wichtige wirtschaftliche Informationen ein, erkennen Betriebsänderungen frühzeitig und verhandeln Interessenausgleich sowie Sozialplan. Jetzt Wissen aufbauen und gleich anmelden!

Seminarinhalt

  • Betriebe ohne Wirtschaftsausschuss: Zuständigkeit und Aufgaben des BR
  • Wirtschaftsausschuss als Hilfsorgan des Betriebsrats
  • Informationen und Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Lage erhalten

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack

Unsere Lernformate

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  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
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Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

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87.38% Weiterempfehlung

18.911 Bewertungen

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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Lernzuwachs