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Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 2

BEM in der Praxis: Kollegen professionell begleiten und überzeugen

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  • Präsenz
  • Online
  • Inhouse

Jeder Fall des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist anders - jetzt geht es darum, Ihr Wissen gezielt anzuwenden! In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie als Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertreter BEM-Gespräche souverän begleiten, individuelle Maßnahmen vorschlagen und Skeptiker überzeugen. Erfahren Sie praxisnah, wie Sie betroffene Kollegen erfolgreich unterstützen und ihre Rückkehr in den Job aktiv mitgestalten. Jetzt anmelden und das BEM effektiv mitgestalten!

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Seminarinhalt

Kommunikation mit der Belegschaft zum BEM

  • Information in einer Betriebsversammlung
  • Info durch Aushänge, Flyer und andere Medien
  • Öffentlichkeitsarbeit zum BEM
  • Kollegen und Vorgesetzte für das BEM gewinnen

Das BEM in der täglichen Praxis

  • Überblick: BEM, das im beruflichen Alltag eingesetzt wird
  • Stärken-Schwächen-Analyse der unterschiedlichen BEM
  • Ideenpool für das BEM in Ihrem Betrieb

Betrieblicher Härtetest: Betriebs- und Inklusionsvereinbarungen zum BEM

  • Diese Themen gehören in eine BEM-Betriebsvereinbarung und BEM-Inklusionsvereinbarung - und diese nicht
  • Klauseln zugunsten Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Check: Betriebliche Besonderheiten berücksichtigt?

Lösungsmöglichkeiten für besondere gesundheitliche Störungen

  • Identifizierung branchentypischer gesundheitlicher Risiken
  • Vorkehrungen und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken
  • Eingliederung nach Eintritt von Krankheit oder Behinderung: Möglichkeiten und Verfahrensabläufe zur Gestaltung eines krankheits- oder behindertengerechten Arbeitsplatzes
  • Integrationsfachdienste und Co.: externe Anlaufstellen und deren Hilfestellungen für bestimmte Behinderungen oder Krankheiten

Besser werden: die laufende Optimierung Ihres BEM

  • Soll-Ist-Analysen nach einem durchgeführten BEM als Standard: Welche Maßnahme hat weshalb funktioniert? Welche weshalb nicht?
  • Untypischer Einzelfall oder Musterbeispiel? Identifizierung von Handlungsbedarf anhand von durchgeführtem BEM
  • Verbesserungsmöglichkeiten

Neueste BEM-Urteile

  • Wesentliche Neuerungen kennenlernen
  • Handlungsbedarf identifizieren
  • Rechtliche Fallstricke rechtzeitig erkennen

Die richtige Kommunikation in anspruchsvollen Momenten

  • Die Beratung Betroffener in schwierigen Situationen
  • Team-Zusammenhalt stärken: wertschätzenden Umgang und Problemlösungskultur einführen und aufrechterhalten

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unsere Lernformate

Präsenz

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Online

  • Flexibel und ortsunabhängig
  • Keine Reise- und Hotelkosten
  • Fragen live über Teams stellen

Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

Das bekommen Sie immer

Referenten aus der Praxis

Zertifikat als Nachweis

Kostenlose Seminarbeigaben

Rundum-Service

Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die sich vertiefter mit dem Thema des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beschäftigen wollen oder bereits über Vorkenntnisse verfügen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4.8

99.16% Weiterempfehlung

1.310 Bewertungen

4.8
Seminarinhalt
4.8
Referent
4.7
Praxisrelevanz
4.7
Lernzuwachs

Schulungsanspruch

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.