Downloads
Seminarinhalt
Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Begriff, Definition und Ziele des BEM
- Gesetzliche Regelung und Hintergrund
- Gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber
- Vor- und Nachteile des BEM für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Beteiligte am BEM
- Betriebsinterne, externe Beteiligte
- Beteiligte bei (schwer-)behinderten Menschen oder gleichgestellten Arbeitnehmern
Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Abschluss einer Betriebs-/Inklusionsvereinbarung
- Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
- Entwicklung eines Konzepts; Maßnahmenentwicklung
- Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG
Durchführung eines BEM
- Einführung durch Betriebs-/Inklusionsvereinbarung
- Ablauf des BEM
- Integrationsteam - Besetzung, Aufgaben, Rechte
Rechtsfolgen bei Nichteinführung
- Sanktionen für den Arbeitgeber
- Sanktionen für den Arbeitnehmer bei Zustimmungsverweigerung
- Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
Fallspezifisches Management
- Notwendigkeit, Kontaktaufnahme, Datenschutz
- Klärungsgespräch, Ursachenforschung, Maßnahmen
Muster-Betriebsvereinbarung für das BEM
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung. Der vorherige Besuch der Schulung "Arbeitsrecht Teil 3" ist empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.



