Seminare

Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

Barrierefrei arbeiten: Ihre Möglichkeiten als SBV und BR

  • Seminar

Für die erfolgreiche Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitsplätze barrierefrei gestaltet sind. Gerade hier sind Sie als SBV und Betriebsrat gefragt. In diesem Seminar lernen Sie neben den rechtlichen Grundlagen auch die wesentlichen Ansprechpartner und Vorgehensweisen kennen, um die Beteiligungsrechte bei der Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze optimal zu nutzen.

Seminarinhalt

  • Rechtliche Anforderungen an behindertengerechte Arbeitsplätze
  • Optionen des Arbeitgebers kennen: Weisungsrecht, Versetzung, Vertragsänderung
  • Spezielle Rechte für Schwerbehinderte: Teilzeit, Home-Office und mobiles Arbeiten
  • Ablehnung von Mehrarbeit möglich?
  • Bevorzugte Berücksichtigung bei beruflicher Weiterbildung und Förderung
  • Unterstützung durch SBV/BR bei der Durchsetzung der Ansprüche

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unser Lernformat

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

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Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die mit den besonderen Problemen bei der Gestaltung leidensgerechter Arbeitsplatzumgebungen befasst sind.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich.