Seminarinhalt
- Von der Integration zur Inklusion
- Was ändert das Bundesteilhabegesetz?
- Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
- Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
Downloads
Extra für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung einsetzen und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).