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Seminarinhalt
Wichtige Grundlagen zum Verständnis des Arbeitsschutzes
- Sich die Ziele und Herausforderungen im betrieblichen AuG klarmachen
- Die wichtigsten Begriffe und Definitionen rund um den Arbeitsschutz
- Einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats beim AuG erhalten
- Hintergründe kennen: Zahlen, Daten und Fakten zu betrieblichen Erkrankungen
Arbeitsschutzvorschriften, Verordnungen, Regelwerke und Informationen
- Aufbau und Struktur des Arbeitsschutzrechts kennenlernen
- Die wichtigsten Vorschriften und Verordnungen im Überblick
- Regelwerke einordnen und deren Anwendung in der Praxis verstehen
- Die Bedeutung von Betriebsvereinbarungen im AuG erkennen
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim AuG
- Die Durchführung von Gesetzen und Vorschriften im Betrieb überwachen
- Betriebliche Gestaltungsfelder als BR erkennen und angehen
- Beim AuG effektiv mitbestimmen und wichtige Maßnahmen durchsetzen
- Informations- und Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG gewinnbringend nutzen
- Grundzüge von Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse kennen
Überblick über das betriebliche Arbeitsschutzsystem
- Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen verstehen
- Ein innerbetriebliches Arbeitsschutznetzwerk aufbauen und pflegen
- Arbeitsschutzausschuss: So setzt er sich zusammen und das sind seine Aufgaben
- Als BR mit Betriebsarzt und Sifa perfekt zusammenarbeiten
Extra für Sie

- Praxiskommentar Arbeitsschutzrecht
- DGUV-Regel 100-001
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
Webinarablauf

Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere für die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Webinar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.


