Seminarinhalt
- Sich die Ziele und Herausforderungen im betrieblichen AuG klarmachen
- Die wichtigsten Begriffe und Definitionen rund um den Arbeitsschutz
- Einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats beim AuG erhalten
- Hintergründe kennen: Zahlen, Daten und Fakten zu betrieblichen Erkrankungen
Downloads
Extra für Sie
- Praxiskommentar Arbeitsschutzrecht
- DGUV-Regel 100-001
- Gesetzessammlung Arbeitsschutz
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Seminarablauf



Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere für alle Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.