Seminare zur Betriebsratswahl

Für die Wahl und deren Vorbereitung bestehen gesetzliche Vorschriften, die zwingend einzuhalten sind. Sonst kann die Betriebsratswahl unwirksam sein. Unsere Wahlseminare für Betriebsräte helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl.

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Seminare

BR-Wahl au­ßer­halb des re­gel­mä­ßi­gen Wahl­zeit­raums ab 101 Mit­ar­bei­tern
Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren rechtssicher gestalten
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BR-Wahl au­ßer­halb des re­gel­mä­ßi­gen Wahl­zeit­raums bis 100 Mit­ar­bei­ter
Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren fehlerfrei durchführen
In­hou­se: Be­triebs­rats­wahl au­ßer­halb des re­gel­mä­ßi­gen Wahl­zeit­raums
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Betriebsratswahl

Seminare zur Betriebsratswahl

Bei der Durchführung der Betriebsratswahl sind viele Formvorschriften strikt zu beachten, da sonst Anfechtung und Nichtigkeit der Betriebsratswahl drohen. In unseren W.A.F. Spezial-Seminaren erfahren die Mitglieder des Wahlvorstands und des Betriebsrats, welche Punkte zu beachten sind, damit die Betriebsratswahl korrekt vorbereitet und durchgeführt werden kann.

Seminare zur Vorbereitung der Betriebsratswahl - Wichtig für jeden Wahlvorstand

Diese Seminare sind für alle Mitglieder des Wahlvorstands und alle Betriebsräte relevant,

die mit der Durchführung der Betriebsratswahl betraut sind. Beachten Sie bitte bei der Seminarauswahl die Größe ihres Betriebs:

- Betriebsratswahl in Betrieben über 50 Arbeitnehmer (normales Wahlverfahren)
- Betriebsratswahl in Betrieben mit 5-50 sowie mit 51-100 wahlberechtigten Arbeitnehmern (vereinfachtes Wahlverfahren)

Kosten und Seminare zur Betriebsratswahl

Arbeitnehmer, die bei der Durchführung der Betriebsratswahl mitwirken, sollten auch an einem Seminar zur Betriebsratswahl teilnehmen. Viel zu schnell können Verfahrensfehler bei der Betriebsratswahl geschehen, die bis zu einer Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen können.

Diese Empfehlung spricht auch das Bundesarbeitsgericht aus.

Kosten der Betriebsratswahl

Machen Sie sich keine Gedanken, wenn es um die Kostenübernahme bei der Betriebsratswahl geht. Gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl. Darunter fällt auch Kostenübernahme für Seminare zur Betriebsratswahl.

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