Martina vom Bruch

Bereits während ihrer Ausbildung, sowohl im Jurastudium als auch im anschließenden Referendariat, hat sich Martina von Bruch auf den Schwerpunkt Arbeitsrecht festgelegt. Ab Mai 1995 arbeitete sie als Juristin beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Baden-Württemberg und Thüringen und vertrat Arbeitnehmer und Betriebsräte in erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsverfahren. Im April 2000 machte sie sich in Frankfurt/Main als Rechtsanwältin selbständig, seit Juli 2004 ist sie zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht. Aus Überzeugung arbeitet sie ausschließlich für die Arbeitnehmerseite. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten, sei es außergerichtlich, sei es gerichtlich - bis hin zum Bundesarbeitsgericht - oder in Einigungsstellen. Ihr besonderes Spezialgebiet sind Arbeitnehmerwahlen (Betriebsrats-, Aufsichtsratswahlen).Für die W.A.F. ist sie schon seit April 2001 als Referentin für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht tätig, und es macht ihr noch immer Spaß!

Das sagen unsere Teilnehmer über Martina vom Bruch:

  • Frau vom Bruch gefiel mir bestens - sehr kompetent. Danke.
  • Der Vortragsstil war sehr praxisbezogen.
  • Ein ausdrückliches Lob an Frau vom Bruch - es war sehr spannend und lehrreich.
  • Das Seminar wurde von Frau vom Bruch sehr gut durchgeführt.
  • Ich finde es gut, dass nicht nur Wissen, sondern auch ein Gefühl dafür vermittelt wurde.
  • Jederzeit wieder bei unserer Referentin Martina vom Bruch.
  • Es war schön, dass Frau vom Bruch in den Pausen für uns da war und sofort kompetente Anworten gegeben hat.