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Seminarinhalt
Ursachen und Folgen des Fachkräftemangels
- Die wertvollste betriebliche Ressource: Qualifizierte Mitarbeiter
- Verstehen, woher der Fachkräfteengpass kommt
- Mehrbelastung und steigende Arbeitskosten vermeiden
- Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten
Als Betriebsrat auf den Fachkräftemangel kompetent reagieren
- Nachhaltige Strategien gegen den Fachkräftemangel entwickeln
- Bestehende Mitbestimmungsrechte unbedingt nutzen
- Als Betriebsrat mit Überstundenwünschen des Arbeitgebers richtig umgehen
Attraktive Rahmenbedingungen für zufriedene Kollegen schaffen
- Work-Life-Balance: Flexible Arbeitszeit- oder Kommunikationsmodelle entwickeln
- Familienfreundlichkeit und Effektivität unter einen Hut bringen
- Sozialleistungen: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft
Mitbestimmung bei der Personalplanung
- Fachkräfte finden, binden und halten
- Einstellungsverfahren neu gedacht: Instrumente zur Gewinnung von Mitarbeitern
- Diversity Management: Vielfalt als Chance begreifen
- Sich für eine ausgewogene betriebliche Altersstruktur einsetzen
Mitbestimmung bei der Personalentwicklung
- In welchem Umfang werden Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen umgesetzt?
- Sinnvolle Initiativen des BR bei der innerbetrieblichen Personalentwicklung
- Durch ein gutes Gesundheitsmanagement die Arbeitsfähigkeit erhalten und fördern
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, da der Fachkräftemangel zentrales Thema in den meisten Betrieben ist und sich auf viele Bereiche auswirkt.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


