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Arbeitsrecht Teil 2

Arbeitnehmerschutzrechte effektiv durchsetzen – Ihr praxisnahes Wissen

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Ob Teilzeit, Elternzeit, Urlaub, Krankheit oder Betriebsübergang - in diesem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen rund um zentrale Arbeitnehmerschutzrechte. Lernen Sie, schwierige Fragen Ihrer Kollegen fundiert zu beantworten und vertreten Sie als Betriebsrat deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber auf Augenhöhe!

Seminarinhalt

  • Voraussetzungen für einen Anspruch auf Teilzeit
  • Betriebliche Gründe für eine Ablehnung
  • Teilzeit auf Zeit: Wichtiges Wissen zur Brückenteilzeit
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Teilzeit

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Lexikon Arbeitsrecht
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack

Unsere Lernformate

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  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
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Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 1 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich." (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

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87.83% Weiterempfehlung

18.888 Bewertungen

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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs