Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil 2
Psychische Belastungen frühzeitig erkennen – als BR präventiv handeln!
Details
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz rechtzeitig zu erkennen und wirksam zu reduzieren, ist essenziell für ein gesundes Arbeitsumfeld. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Gefährdungen systematisch analysieren, präventive Maßnahmen entwickeln und Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt nutzen. Handeln Sie proaktiv, bevor Belastungen zu Erkrankungen werden! Jetzt anmelden und zur Entwicklung eines gesünderen Arbeitsumfelds beitragen!
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- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Rechtliche und qualitative Anforderungen an eine praxisorientierte GBU
- Gewusst wie: Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung von A bis Z
- Diese Stressoren sollte jede GBU mindestens abfragen
- Betriebsindividuelle GBU vs. Standardfragebögen: Was sind die Vorteile?
- Den Arbeitgeber mit nutzenorientierter Argumentation für das Thema gewinnen
- Kollegen sensibilisieren, motivieren und von Anfang an einbinden
- So gehen Sie mit Widerständen und Einwänden um
- Psychische Belastungen mithilfe des IMPULS-Tests feststellen
- Messung psychischer Belastungen mit dem COPSOQ-Fragebogen
- Die Risikobeurteilung mittels Health Risk Assessment (HRA)
- Dauernd im Krankenstand: Absentismus vs. Präsentismus
- Konflikte und Beschwerden zielgerichtet hinterfragen
- Zunahme an Mobbing-Fällen, Sucht-Fällen und Fluktuation richtig deuten
- Abteilungsbezogene Ermittlung betriebsindividueller Stressoren
- Qual der Wahl: Interne oder externe Durchführung von Befragungen?
- Ergebnisse auswerten und anschließende Maßnahmen ableiten
- Praxisbeispiele: Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema
- GBU sorgfältig interpretieren und etwaige Führungsdefizite erkennen
- Lösungsorientierte Workshops zur Linderung der festgestellten Stressoren
- Die Möglichkeiten von Coaching und Mediation näher beleuchten
- Erfolgsvalidierung - was haben die Maßnahmen gebracht?
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Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die auf eine Verbesserung der belastenden Situation am Arbeitsplatz hinwirken wollen und bereits über Grundkenntnisse verfügen.
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX auch zu den Aufgaben der SBV die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu überwachen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Erhaltung der psychischen und physischen Integrität der Arbeitnehmer gegenüber arbeitsbedingten Beeinträchtigungen dienen. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil 2
Psychische Belastungen frühzeitig erkennen – als BR präventiv handeln!
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz rechtzeitig zu erkennen und wirksam zu reduzieren, ist essenziell für ein gesundes Arbeitsumfeld. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Gefährdungen systematisch analysieren, präventive Maßnahmen entwickeln und Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt nutzen. Handeln Sie proaktiv, bevor Belastungen zu Erkrankungen werden! Jetzt anmelden und zur Entwicklung eines gesünderen Arbeitsumfelds beitragen!
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Mercure Hotel - Köln, relexa hotel Stuttgarter Hof - Berlin, Novina Hotel Südwestpark - Nürnberg, Steigenberger Hotel - München, HYPERION Hotel Dresden am Schloss - Dresden, Pentahotel - Rostock, Adina Hotel Frankfurt Neue Oper - Frankfurt am Main, Steigenberger Hotel - Dortmund, Dorint Hotel am Goethepark - Weimar, Pullman Munich - München
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX auch zu den Aufgaben der SBV die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu überwachen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Erhaltung der psychischen und physischen Integrität der Arbeitnehmer gegenüber arbeitsbedingten Beeinträchtigungen dienen. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.