Mitbestimmung bei Einführung neuer Software

Als BR Interessen der Belegschaft wahren und kompetent mitbestimmen

4,8 von 5
(87 Bewertungen)

Details

Die Einführung neuer Betriebssoftware bedeutet Chance und Risiko zugleich. Nachdem der Arbeitgeber aber in der Regel nur Augen für die Chancen hat, liegt die Abwägung möglicher Risiken beim Betriebsrat. Erkennen Sie potenziell im Raum stehende Betriebsänderungen und erfahren Sie in diesem Seminar, welche Möglichkeiten sich auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene bieten.

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Seminarinhalt

  • Informationen rechtzeitig einfordern: Mitbestimmung vor Softwarekauf!
  • Kenntnisvermittlung durch Sachverständige und Berater unbedingt nutzen
  • Intensiven Austausch mit betrieblichem Datenschutzbeauftragten pflegen
  • Refresh: Tatbestandsmerkmale einer Betriebsänderung in Erinnerung rufen
  • Wann ist die Einführung neuer IT-Systeme als Betriebsänderung zu qualifizieren?
  • Vorzeichen richtig deuten und Nachteile für die Belegschaft erkennen
  • Instrumente des Interessenausgleichs und des Sozialplans effektiv nutzen
  • Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung antizipieren
  • Wehret den Anfängen: Inwieweit ist der Wille zur Kontrolle und Überwachung maßgebend?
  • Einführung von Standard-Software: Gibt es eine Geringfügigkeitsschwelle?
  • Schnittstellen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beleuchten
  • Auswirkungen von IT-Systemen auf personeller und wirtschaftlicher Ebene prüfen
  • Datenschutz als allgemeine Aufgabe des Betriebsrats begreifen
  • Effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte einfordern
  • Änderungen bei Arbeitsabläufen im Auge behalten
  • Bei der Einführung technischer Anlagen effizient mitbestimmen
  • Sich als BR für Beschäftigungssicherung einsetzen
  • Rahmenvereinbarung als übergreifendes Regelungsergebnis anlegen
  • Anforderungen bzgl. der Zulässigkeit von Leistungs- und Verhaltenskontrollen fixieren
  • Ausgestaltung und Handhabung der Software regeln
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes implementieren
  • Garantien zum Ausschluss nachteiliger Auswirkungen einfordern
  • Grundsätze zur Qualifizierung von Mitarbeitern erarbeiten

Ihr
Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Betrieben, in denen computerunterstützt gearbeitet wird und/oder bei denen der Arbeitgeber die Einführung einer neuen Software plant.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.

Mitbestimmung bei Einführung neuer Software

Als BR Interessen der Belegschaft wahren und kompetent mitbestimmen

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Die Einführung neuer Betriebssoftware bedeutet Chance und Risiko zugleich. Nachdem der Arbeitgeber aber in der Regel nur Augen für die Chancen hat, liegt die Abwägung möglicher Risiken beim Betriebsrat. Erkennen Sie potenziell im Raum stehende Betriebsänderungen und erfahren Sie in diesem Seminar, welche Möglichkeiten sich auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene bieten.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
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Seminarinhalt

Informationsgewinnung bei Einführung neuer Software
  • Informationen rechtzeitig einfordern: Mitbestimmung vor Softwarekauf!
  • Kenntnisvermittlung durch Sachverständige und Berater unbedingt nutzen
  • Intensiven Austausch mit betrieblichem Datenschutzbeauftragten pflegen
Softwareeinführung als Betriebsänderung erkennen
  • Refresh: Tatbestandsmerkmale einer Betriebsänderung in Erinnerung rufen
  • Wann ist die Einführung neuer IT-Systeme als Betriebsänderung zu qualifizieren?
  • Vorzeichen richtig deuten und Nachteile für die Belegschaft erkennen
  • Instrumente des Interessenausgleichs und des Sozialplans effektiv nutzen
Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung antizipieren
  • Wehret den Anfängen: Inwieweit ist der Wille zur Kontrolle und Überwachung maßgebend?
  • Einführung von Standard-Software: Gibt es eine Geringfügigkeitsschwelle?
Weitere potenzielle Mitbestimmungsrechte kennen
  • Schnittstellen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beleuchten
  • Auswirkungen von IT-Systemen auf personeller und wirtschaftlicher Ebene prüfen
  • Datenschutz als allgemeine Aufgabe des Betriebsrats begreifen
  • Effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte einfordern
  • Änderungen bei Arbeitsabläufen im Auge behalten
  • Bei der Einführung technischer Anlagen effizient mitbestimmen
  • Sich als BR für Beschäftigungssicherung einsetzen
Eckpunkte einer Software-Betriebsvereinbarung
  • Rahmenvereinbarung als übergreifendes Regelungsergebnis anlegen
  • Anforderungen bzgl. der Zulässigkeit von Leistungs- und Verhaltenskontrollen fixieren
  • Ausgestaltung und Handhabung der Software regeln
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes implementieren
  • Garantien zum Ausschluss nachteiliger Auswirkungen einfordern
  • Grundsätze zur Qualifizierung von Mitarbeitern erarbeiten

Ihr
Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Betrieben, in denen computerunterstützt gearbeitet wird und/oder bei denen der Arbeitgeber die Einführung einer neuen Software plant.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.