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Seminarinhalt
IT-Ausschuss erfolgreich gründen
- Effektivität der BR-Arbeit fördern und das BR-Gremium entlasten
- Die Qual der Wahl: Vorbereitender oder beschließender Ausschuss?
- Anzahl der Ausschussmitglieder prüfen
- Besetzung des IT-Ausschusses sorgfältig vornehmen
Mitbestimmungsrechte in IT-Fragen kennen
- Regelungsgegenstände im Zeitalter der Digitalisierung
- Informationsprozesse optimieren
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Leistungs- und Verhaltensbeurteilung als Dauerbrenner
- Wann ist die Einführung neuer IT-Systeme als Betriebsänderung zu qualifizieren?
- Schutz von Beschäftigtendaten immer im Auge behalten
Ausschussarbeit in der Praxis
- Das A und O bei der IT-Mitbestimmung: konsequente Prozessabläufe
- Priorisierung zur Meidung von Kapazitätsengpässen vornehmen
- IT-Betriebsvereinbarungen effektiv gestalten
- Austausch mit betrieblichem Datenschützer pflegen
- Schulungsbedarf identifizieren und einfordern
- Kenntnisvermittlung durch IT-Sachverständigen nutzen
Zentrale Basis: Formulierung einer IT-Rahmenvereinbarung
- Checkliste vorzulegender Unterlagen erstellen
- Anforderungen bzgl. der Zulässigkeit von Leistungs- und Verhaltenskontrollen fixieren
- Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes implementieren
- Grundsätze zur Qualifizierung von Mitarbeitern erarbeiten
- Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Betriebsparteien treffen
- Einführung neuer IT-Systeme: Rechte der Interessensvertretung festlegen
- Differenzierung von hoch oder weniger priorisierten Anwendungen
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des IT-Ausschusses und ausgewählte Mitglieder des Betriebsrats, die noch über keinen IT-Ausschuss verfügen, aber einen gründen möchten.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des entsprechenden Ausschusses erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.


