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Mitbestimmung bei Einführung neuer Software

Als BR Interessen der Belegschaft wahren und kompetent mitbestimmen

  • 4,7 (136)
  • Präsenz

Die Einführung neuer Betriebssoftware bedeutet Chance und Risiko zugleich. Nachdem der Arbeitgeber aber in der Regel nur Augen für die Chancen hat, liegt die Abwägung möglicher Risiken beim Betriebsrat. Erkennen Sie potenziell im Raum stehende Betriebsänderungen und erfahren Sie in diesem Seminar, welche Möglichkeiten sich auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene bieten.

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Seminarinhalt

Informationsgewinnung bei Einführung neuer Software

  • Informationen rechtzeitig einfordern: Mitbestimmung vor Softwarekauf!
  • Kenntnisvermittlung durch Sachverständige und Berater unbedingt nutzen
  • Intensiven Austausch mit betrieblichem Datenschutzbeauftragten pflegen

Softwareeinführung als Betriebsänderung erkennen

  • Refresh: Tatbestandsmerkmale einer Betriebsänderung in Erinnerung rufen
  • Wann ist die Einführung neuer IT-Systeme als Betriebsänderung zu qualifizieren?
  • Vorzeichen richtig deuten und Nachteile für die Belegschaft erkennen
  • Instrumente des Interessenausgleichs und des Sozialplans effektiv nutzen

Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

  • Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung antizipieren
  • Wehret den Anfängen: Inwieweit ist der Wille zur Kontrolle und Überwachung maßgebend?
  • Einführung von Standard-Software: Gibt es eine Geringfügigkeitsschwelle?

Weitere potenzielle Mitbestimmungsrechte kennen

  • Schnittstellen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beleuchten
  • Auswirkungen von IT-Systemen auf personeller und wirtschaftlicher Ebene prüfen
  • Datenschutz als allgemeine Aufgabe des Betriebsrats begreifen
  • Effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte einfordern
  • Änderungen bei Arbeitsabläufen im Auge behalten
  • Bei der Einführung technischer Anlagen effizient mitbestimmen
  • Sich als BR für Beschäftigungssicherung einsetzen

Eckpunkte einer Software-Betriebsvereinbarung

  • Rahmenvereinbarung als übergreifendes Regelungsergebnis anlegen
  • Anforderungen bzgl. der Zulässigkeit von Leistungs- und Verhaltenskontrollen fixieren
  • Ausgestaltung und Handhabung der Software regeln
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes implementieren
  • Garantien zum Ausschluss nachteiliger Auswirkungen einfordern
  • Grundsätze zur Qualifizierung von Mitarbeitern erarbeiten

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unser Lernformat

Präsenz

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Das bekommen Sie immer

Referenten aus der Praxis

Zertifikat als Nachweis

Kostenlose Seminarbeigaben

Rundum-Service

Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Betrieben, in denen computerunterstützt gearbeitet wird und/oder bei denen der Arbeitgeber die Einführung einer neuen Software plant.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4.7

100% Weiterempfehlung

136 Bewertungen

4.6
Seminarinhalt
4.8
Referent
4.6
Praxisrelevanz
4.6
Lernzuwachs

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.