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Seminarinhalt
Informationsgewinnung bei Einführung neuer Software
- Informationen rechtzeitig einfordern: Mitbestimmung vor Softwarekauf!
- Kenntnisvermittlung durch Sachverständige und Berater unbedingt nutzen
- Intensiven Austausch mit betrieblichem Datenschutzbeauftragten pflegen
Softwareeinführung als Betriebsänderung erkennen
- Refresh: Tatbestandsmerkmale einer Betriebsänderung in Erinnerung rufen
- Wann ist die Einführung neuer IT-Systeme als Betriebsänderung zu qualifizieren?
- Vorzeichen richtig deuten und Nachteile für die Belegschaft erkennen
- Instrumente des Interessenausgleichs und des Sozialplans effektiv nutzen
Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung antizipieren
- Wehret den Anfängen: Inwieweit ist der Wille zur Kontrolle und Überwachung maßgebend?
- Einführung von Standard-Software: Gibt es eine Geringfügigkeitsschwelle?
Weitere potenzielle Mitbestimmungsrechte kennen
- Schnittstellen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beleuchten
- Auswirkungen von IT-Systemen auf personeller und wirtschaftlicher Ebene prüfen
- Datenschutz als allgemeine Aufgabe des Betriebsrats begreifen
- Effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte einfordern
- Änderungen bei Arbeitsabläufen im Auge behalten
- Bei der Einführung technischer Anlagen effizient mitbestimmen
- Sich als BR für Beschäftigungssicherung einsetzen
Eckpunkte einer Software-Betriebsvereinbarung
- Rahmenvereinbarung als übergreifendes Regelungsergebnis anlegen
- Anforderungen bzgl. der Zulässigkeit von Leistungs- und Verhaltenskontrollen fixieren
- Ausgestaltung und Handhabung der Software regeln
- Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes implementieren
- Garantien zum Ausschluss nachteiliger Auswirkungen einfordern
- Grundsätze zur Qualifizierung von Mitarbeitern erarbeiten
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Betrieben, in denen computerunterstützt gearbeitet wird und/oder bei denen der Arbeitgeber die Einführung einer neuen Software plant.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.


