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Seminarinhalt
Die Rolle von Frauen im Betriebsrat
- Geschlechterspezifische Quote und ihre Auswirkungen
- Sinn und Unsinn des Minderheitengeschlechts bei der Betriebsratswahl
- Professionalität: Unterscheidung zwischen Person und "Rolle" als Betriebsrätin
Mehr als klassische Frauenthemen
- Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Strategien zur Umsetzung
- Flexible Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle entwickeln
- Wo kann der Betrieb bei der Kinderbetreuung unterstützen?
- #MeToo: Betriebsrätinnen als wichtige Anlaufstelle für betroffene Kolleginnen
Im Fokus: Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb
- Ermittlung des Status quo: Wo gibt es Unterschiede, wie sind diese messbar?
- Wissen, wo Sie als Betriebsrat welche Informationen anfordern
- Richtig ansetzen: Gezielte Förderung von Frauen im Betrieb
- Gleiches Geld für gleiche Leistung: Richtungsweisende Urteile kennen
Unterschiede in der Kommunikation entdecken und beheben
- Unterschiede zwischen den Geschlechtern - Wirklichkeit oder Vorurteil?
- "Fremdsprache Mann" - andere Kommunikationsmuster erlernen
- Weibliche Stärken erkennen und in die Gremienarbeit einbringen
- Wirkungsvolle Selbstdarstellung: Körpersprache und Stimme gezielt einsetzen
Typische Konfliktsituationen als Frau souverän meistern
- Mit durchdachten Initiativen unnötige Auseinandersetzungen vermeiden
- Geschlechtsspezifische Killerphrasen gekonnt entschärfen
- Mit Konflikten konstruktiv und lösungsorientiert umgehen
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsrätinnen, die ihre Rolle im Gremium stärken wollen.
Schulungsanspruch
Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

