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Seminarinhalt
Wann wird Führung zum Erfolgsfaktor?
- Wechselwirkung von Führung, Motivation, Betriebsklima und Leistung
- Innere Kündigung und hohen Krankenstand vermeiden
- Kennzeichen hoher Führungsqualität
- Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
Möglichkeiten des Betriebsrats bei aktuellen Streitigkeiten
- Klärungsgespräche mit betroffenen Kollegen führen
- Dialoggespräch mit unterschiedlichen Führungspersönlichkeiten
- Kollegen unterstützen und die eigene Energie bewahren
- Kritikgespräch ohne und mit Teilnahme des Betriebsrats
Rechtliche Möglichkeiten des Betriebsrats bei schlechter Mitarbeiterführung
- Konsequenzen einfordern bei schädlichem Führungsverhalten
- Direktionsrecht und Abmahnung
- Mitwirkungsrechte nutzen für gemeinsame Lösungen
Ansatzpunkte für den Betriebsrat, auf eine Verbesserung der Führungskultur im Betrieb hinzuwirken
- Initiativen zur Fortbildung von Führungskräften
- Vorschläge des Betriebsrats zur Verbesserung der Führungsarbeit
- Zusammenarbeit mit der Personalabteilung bei Einführung und Überprüfung von Führungsinstrumenten
- Vorschläge des Betriebsrats zur Personalentwicklung und Personalplanung
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für BR-Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder, die mit Führungsaufgaben betraut sind, und Betriebsräte, die sich für eine bessere Führungskultur im Betrieb einsetzen wollen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).


