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Betriebsratsvorsitzende (BRV) und Stellvertreter

Einigungsstelle und Beschlussverfahren

Instrumente zur Durchsetzung von Beteiligungsrechten kennen

4,7 von 5
(320 Bewertungen)

Details

Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Doch wie läuft das im Detail ab? Und wann ist eine Auseinandersetzung nicht vor der Einigungsstelle, sondern vor dem Arbeitsgericht auszutragen? In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte effektiv durchsetzen!

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Die Einigungsstelle als Instrument echter Mitbestimmung verstehen
  • Typische Regelungsthemen in der Praxis kennen
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
  • Wann sind Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gescheitert?
  • BR-Beschluss nicht vergessen: Die Anrufung der Einigungsstelle
  • Das Verfahren zur Bestellung von Vorsitzenden und Beisitzern
  • Ablauf der mündlichen Beratung bis zum Spruch der Einigungsstelle
  • Honorar für den Vorsitzenden und externe/betriebsangehörige Beisitzer
  • Kosten der Einigungsstelle als notwendige Kosten der BR-Arbeit
  • Pflicht zur Umsetzung des Einigungsstellenspruchs
  • Nachprüfung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht
  • Zuständigkeit im Beschlussverfahren: § 2a ArbGG näher beleuchten
  • Worin unterscheiden sich Beschluss- und Urteilsverfahren?
  • Was sind die klassischen Streitthemen?
  • Exkurs: Vorläufiger Rechtsschutz in Eilfällen durch einstweilige Verfügung
  • Dreh- und Angelpunkt: Mit den Anträgen den Verfahrensgegenstand festlegen
  • Amtsermittlung vs. Beibringungsgrundsatz: Notwendiger Sachvortrag des BR
  • Hilfe erlaubt: Rechtsanwälte und Beistände zu Rate ziehen
  • Den Ablauf von Güteverhandlung und Kammertermin kennen
  • Vergleich erwünscht: Vor- und Nachteile einvernehmlicher Regelungen
  • Gebührenfreiheit des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
  • Kosten des Prozessvertreters als notwendige Kosten der BR-Arbeit
  • Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsanträge und deren Vollstreckung
  • Das letzte Wort? Rechtsmittel und Fristen kennen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle BR-Mitglieder, die innerhalb des Betriebsrats für die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens zuständig oder als Beisitzer vorgesehen sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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* max. 20 Minuten
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Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können.

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
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Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Doch wie läuft das im Detail ab? Und wann ist eine Auseinandersetzung nicht vor der Einigungsstelle, sondern vor dem Arbeitsgericht auszutragen? In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte effektiv durchsetzen!

Kostenloses
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  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt

Einigungsstelle:
Wissen, in welchen Fällen die Einigungsstelle zuständig ist
  • Die Einigungsstelle als Instrument echter Mitbestimmung verstehen
  • Typische Regelungsthemen in der Praxis kennen
Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
  • Wann sind Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gescheitert?
  • BR-Beschluss nicht vergessen: Die Anrufung der Einigungsstelle
  • Das Verfahren zur Bestellung von Vorsitzenden und Beisitzern
  • Ablauf der mündlichen Beratung bis zum Spruch der Einigungsstelle
Kosten und Rechtswirkungen eines Einigungsstellenspruchs
  • Honorar für den Vorsitzenden und externe/betriebsangehörige Beisitzer
  • Kosten der Einigungsstelle als notwendige Kosten der BR-Arbeit
  • Pflicht zur Umsetzung des Einigungsstellenspruchs
  • Nachprüfung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht
Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren:
Wissen, wann das Arbeitsgericht zuständig ist
  • Zuständigkeit im Beschlussverfahren: § 2a ArbGG näher beleuchten
  • Worin unterscheiden sich Beschluss- und Urteilsverfahren?
  • Was sind die klassischen Streitthemen?
  • Exkurs: Vorläufiger Rechtsschutz in Eilfällen durch einstweilige Verfügung
Ablauf des Beschlussverfahrens
  • Dreh- und Angelpunkt: Mit den Anträgen den Verfahrensgegenstand festlegen
  • Amtsermittlung vs. Beibringungsgrundsatz: Notwendiger Sachvortrag des BR
  • Hilfe erlaubt: Rechtsanwälte und Beistände zu Rate ziehen
  • Den Ablauf von Güteverhandlung und Kammertermin kennen
  • Vergleich erwünscht: Vor- und Nachteile einvernehmlicher Regelungen
Kosten und Rechtswirkungen eines gerichtlichen Beschlusses
  • Gebührenfreiheit des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
  • Kosten des Prozessvertreters als notwendige Kosten der BR-Arbeit
  • Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsanträge und deren Vollstreckung
  • Das letzte Wort? Rechtsmittel und Fristen kennen

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Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle BR-Mitglieder, die innerhalb des Betriebsrats für die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens zuständig oder als Beisitzer vorgesehen sind.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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