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Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Anerkennung der Schwerbehinderung und Gleichstellung

Als SBV Ihre Kollegen qualifiziert beraten

4,8 von 5
(287 Bewertungen)

Details

Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung gehören zu den Hauptaufgaben der SBV. Um Ihre (schwer-)behinderten Kollegen dabei kompetent beraten zu können, brauchen Sie umfassendes Know-how. In diesem Seminar lernen Sie den Verfahrensablauf zur Anerkennung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft kennen.

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Behinderung, Schwerbehinderung
  • Gleichstellung mit (schwer-)behinderten Menschen
  • Grad der Behinderung (GdB)
  • Antrag auf Feststellung der Behinderung
  • Zuständige Behörde, Ansprechpartner, Vordrucke
  • Einzureichende medizinische Unterlagen
  • Erstantrag, Neuantrag, Verlängerung des (Schwer-)Behindertenausweises, Verschlimmerungsantrag
  • Verwaltungsentscheidung
  • Bescheid, (Schwer-)Behindertenausweis
  • Voraussetzungen kennen
  • Wer ist die zuständige Behörde?
  • Unterschiede zur (Schwer-)Behinderteneigenschaft
  • Die versorgungsmedizinischen Grundsätze als Beurteilungsmaßstab bei Behinderungen
  • Einzel-GdS und Gesamt-GdB-Bildung
  • Nachteilsausgleiche für besondere Gruppen (schwer-)behinderter Menschen
  • Erfahrungswerte mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung
  • Widerspruch, Widerspruchsbescheid
  • Klagemöglichkeiten
  • Klageverfahren
  • Rechtsbehelfe, Rechtswahrung bei Verlust bzw. Entziehung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft
Alle Details anzeigen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, da Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehören.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz für die SBV

Arbeitssicherheit: So schützen Sie (schwer-)behinderte Kollegen

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Informationen zum
Schulungsanspruch

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

Anerkennung der Schwerbehinderung und Gleichstellung

Als SBV Ihre Kollegen qualifiziert beraten

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung gehören zu den Hauptaufgaben der SBV. Um Ihre (schwer-)behinderten Kollegen dabei kompetent beraten zu können, brauchen Sie umfassendes Know-how. In diesem Seminar lernen Sie den Verfahrensablauf zur Anerkennung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft kennen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Wichtige Fachbegriffe im Fest- und Gleichstellungsverfahren
  • Behinderung, Schwerbehinderung
  • Gleichstellung mit (schwer-)behinderten Menschen
  • Grad der Behinderung (GdB)
Feststellung der (Schwer-)Behinderung
  • Antrag auf Feststellung der Behinderung
  • Zuständige Behörde, Ansprechpartner, Vordrucke
  • Einzureichende medizinische Unterlagen
Feststellungsantrag - Verfahrensablauf
  • Erstantrag, Neuantrag, Verlängerung des (Schwer-)Behindertenausweises, Verschlimmerungsantrag
  • Verwaltungsentscheidung
  • Bescheid, (Schwer-)Behindertenausweis
Gleichstellungsantrag - Verfahrensablauf
  • Voraussetzungen kennen
  • Wer ist die zuständige Behörde?
  • Unterschiede zur (Schwer-)Behinderteneigenschaft
Sozialmedizinische Bewertung
  • Die versorgungsmedizinischen Grundsätze als Beurteilungsmaßstab bei Behinderungen
  • Einzel-GdS und Gesamt-GdB-Bildung
  • Nachteilsausgleiche für besondere Gruppen (schwer-)behinderter Menschen
  • Erfahrungswerte mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung
Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
  • Widerspruch, Widerspruchsbescheid
  • Klagemöglichkeiten
  • Klageverfahren
  • Rechtsbehelfe, Rechtswahrung bei Verlust bzw. Entziehung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft
Unterstützungsmöglichkeiten durch die Schwerbehindertenvertretung

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, da Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehören.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).