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Seminarinhalt
Die JAV als Juniorpartner des BR
- Die Rolle der JAV neben dem Betriebsrat
- Generationenmanagement als Chance
- Grundlagen der Zusammenarbeit
Aufgaben und Rechte der JAV im Überblick
- Aufgaben der JAV verständlich erklärt
- Was der BR der JAV mitteilen muss
- Anträge an den BR wirksam stellen
- Überwachungsrechte gezielt einsetzen
- Rechte der JAV im Streitfall durchsetzen
Aufgaben und Rechte des BR in Bezug auf jugendliche Arbeitnehmer und Azubis
- Überwachung der Einhaltung von BBiG, JArbSchG und Co.
- Beteiligung des BR bei personellen Einzelmaßnahmen
- Mitbestimmung bei Themen beruflicher Bildung
- Bestellung und Abberufung von Ausbildern
Schnittstelle BR und JAV: Sitzungen und Besprechungen
- Teilnahme und Stimmrechte des BR in JAV-Sitzungen
- Teilnahme- und Stimmrechte der JAV in BR-Sitzungen
- Starke Stellung: Antrags- und Aussetzungsrecht der JAV
- Gemeinsame Besprechungen mit dem Arbeitgeber
Zusammenarbeit bei personellen Einzelmaßnahmen
- Einstellung und Übernahme von Auszubildenden
- Kündigung von Ausbildungsverhältnissen
- Exkurs: Kündigungsschutz von JAV-Mitgliedern
- Dauerbrenner: Übernahme von JAV-Mitgliedern nach der Ausbildung
Zusammenarbeit bei Berufsausbildung und sonstigen Themen
- Maßnahmen zugunsten jugendlicher Arbeitnehmer und Azubis
- Förderung von Ausbildungsbedingungen
- Gleichstellung und Integration ausländischer Jugendlicher und Azubis
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der JAV und des Betriebsrats, die ihre Zusammenarbeit als Gremien im Interesse der jugendlichen Arbeitnehmer und der Auszubildenden im Betrieb weiter verbessern wollen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


