Seminarinhalt
Grundlagen und Systematik des Sozialrechts
- Überblick über die wichtigsten Sozialgesetzbücher
- Verfahrensrecht: Der prozessuale Umgang mit Bescheiden
- Was tun bei langer Bearbeitungsdauer?
Arbeitslosenversicherung, SGB III
- Formalia einhalten: Arbeitslosmeldung und Antragstellung
- Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld (ALG) kennen
- Höhe und Dauer des ALG-Anspruchs
- Berücksichtigung von Einkommen und Abfindungen
- Unbedingt vermeiden: Sperrzeit und Ruhen des ALG
Gesetzliche Krankenversicherung, SGB V
- Die (elektronische) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Beginn, Höhe und Dauer des Krankengeldes
- Nach 78 Wochen ausgesteuert - was nun?
- Aufstockung des Krankengeldes
- Medizinische Reha: Umfang und Leistungen
- Exkurs: Basiswissen zum Kinderkrankengeld
Gesetzliche Rentenversicherung, SGB VI
- Überblick über die verschiedenen Renten wegen Alters
- Der rentenrechtliche Grundsatz: Reha vor Rente
- Beschäftigungsbrücken in die Rente kennen
- Leistungen zu Prävention, Reha und Teilhabe
Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII
- Voraussetzungen von Arbeits- und Wegeunfall kennen
- Meldeverfahren einhalten: Unfallanzeige und Arztbesuch
- Versicherte Leistungen: Verletztengeld und Verletztenrente
Schwerbehindertenrecht, SGB IX
- Begriffsbestimmung: Wer ist schwerbehindert, wer gleichgestellt?
- Grad der Behinderung richtig ermitteln: Einzel- und Gesamt-GdB
- Besondere Rechte schwerbehinderter Menschen kennen
- Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
Downloads
Extra für Sie

- Sozialgesetzbuch
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Seminarablauf



Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für diejenigen Mitglieder des Betriebsrats sowie für Schwerbehindertenvertretungen, die für ihre Arbeit Basiswissen im Sozialrecht brauchen.
Schulungsanspruch
Die Beratung von Arbeitnehmern und Überwachung der Einhaltung aller relevanten Sozialgesetze gehört gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu den Kernaufgaben des Betriebsrats. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind insofern für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Abs. 1 SGB IX. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
