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Seminarinhalt
Psychische Belastung: Was ist das überhaupt?
- Definition und Ursachen psychischer Belastungen
- Ursachen in der Arbeitswelt: wo monotone Arbeitsbedingungen, Stress oder persönliche Probleme zusammentreffen können
- Die Jugendlichen und Azubis im Blick: das Spannungsfeld zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb
Was sind eigentlich Anzeichen einer psychischen Belastung?
- Anzeichen und Symptome erkennen
- Warnsignale verstehen
- Ist da was? Wie ich mit den richtigen Fragen zur richtigen Zeit mehr erfahre
Was kann man tun? Maßnahmen zur Minderung der psychischen Belastung
- Abbau von sozialen Konflikten
- Beiträge zu einem positiven Ausbildungs- und Betriebsklima
- Umgang mit Belastungen zwischen Berufsschule und Betrieb
- Maßnahmen gegen Mobbing
Rechtliche Ansatzpunkte für Betriebsrat und JAV
- Der Schutz durch das Berufsbildungsgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz
- Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Mit dem BR an einem Strang ziehen: Diese Maßnahmen kannst du auf den Weg bringen
- Fragebogen zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
- Gespräch mit betroffenen Azubis
- Besprechung mit Ausbildern und jugendlichen Arbeitnehmern
- Initiativen zu Veränderungen bei Arbeitsablauf und Arbeitsumfeld
- Hilfe von außen
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für euch als Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, wenn ihr auf eine Verbesserung der Situation am Arbeitsplatz hinwirken wollt oder Hinweise auf Fälle psychischer Belastung habt. Es richtet sich auch an Betriebsratsmitglieder, insbesondere Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter, die eng mit der JAV zusammenarbeiten.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.



