Seminare

Öffentlichkeitsarbeit in der JAV

Digital sichtbar werden und mit starken Botschaften überzeugen

  • Seminar

Gute JAV-Arbeit darf gesehen werden. In diesem Seminar lernst du, wie du Themen und Erfolge der JAV verständlich nach außen bringst, soziale Netzwerke sinnvoll nutzt und deine Kollegen im Betrieb besser erreichst. Gleichzeitig erfährst du, welche rechtlichen Grenzen Datenschutz und Urheberrecht setzen und wie du mit vertraulichen Informationen umgehst. So wird eure Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich und rechtssicher. Jetzt anmelden und loslegen!

Seminarinhalt

  • Aufgaben und Ziele einer guten Öffentlichkeitsarbeit
  • Rechtliche Grundlagen: Was ist erlaubt?
  • Möglichkeiten und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit

Downloads

Extra für dich

W.A.F. Starter-Paket
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unser Lernformat

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Dein Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testest und vertiefst du dein Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen dir typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeitest du mit Musterformularen, die du direkt in deiner BR-Praxis einsetzen kannst.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der JAV, die in ihrer JAV-Arbeit neue Medien einsetzen wollen. Es ist auch geeignet für Betriebsratsmitglieder, die eng mit der JAV zusammenarbeiten.

Schulungsanspruch

JAV-Mitglieder haben nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die dort vermittelten Kenntnisse für ihre JAV-Arbeit erforderlich sind. Die konkrete Teilnahme wird durch Beschluss des Betriebsrats, nach vorherigem Beschluss der JAV, festgelegt. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr