Seminare

Öffentlichkeitsarbeit in der JAV

Mit digitalen Medien und starken Botschaften junge Kollegen erreichen

  • Seminar

Ihr möchtet zeigen, was eure JAV leistet, junge Kollegen besser erreichen und eure Themen im Betrieb sichtbar machen? In diesem Seminar lernst du, wie ihr Social Media und andere digitale Wege gezielt für eure Öffentlichkeitsarbeit nutzt. Du erfährst, wie ihr verständliche Botschaften entwickelt, kreative Inhalte erstellt und über eure Erfolge informiert. Unsere Referenten geben euch viele praktische Tipps und zeigen, worauf es bei einer modernen und erfolgreichen Kommunikation ankommt.

Seminarinhalt

  • Aufgaben und Ziele der Öffentlichkeitsarbeit der JAV
  • Rechtliche Grundlagen: Was ist erlaubt?
  • Möglichkeiten und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit

Downloads

Extra für dich

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unser Lernformat

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Dein Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testest und vertiefst du dein Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen dir typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeitest du mit Musterformularen, die du direkt in deiner BR-Praxis einsetzen kannst.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der JAV, die in ihrer JAV-Arbeit neue Medien einsetzen wollen. Es ist auch geeignet für Betriebsratsmitglieder, die eng mit der JAV zusammenarbeiten.

Schulungsanspruch

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.