Seminare

Labor law part 3 (Arbeitsrecht Teil 3)

The core topic of termination: Important knowledge for works councils

4,5(11)
  • Seminar
  • Inhouse

As a works council, you are constantly dealing with the termination of employment relationships. In order to be able to make consistent use of your participation rights and support affected colleagues, you must have the necessary specialist knowledge. The third part of the basic training will therefore clarify the most important labor, social and tax law issues relating to dismissal, termination agreements and severance pay.

Seminarinhalt

  • What types of termination are there and what does the law say?
  • Written form and receipt of notice of termination - this is what matters!
  • Contractual penalties and repayment obligations under employment contracts

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Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Synopse Deutsch - Englisch
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack

Unsere Lernformate

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

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Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht haben. Die Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 2 ist keine zwingende Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,5

100% Weiterempfehlung

11 Bewertungen

4,6
Seminarinhalt
4,3
Referent
4,3
Praxisrelevanz
4,3
Lernzuwachs