Seminare

Labor Law Part 2 (Arbeitsrecht Teil 2)

How to successfully enforce employee protection rights

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In the second part of the basic series on employment law, we explain everything you need to know about employee protection rights: Are part-time employees in a worse position than full-time employees? What applies to maternity protection and parental leave? What are the legal consequences of a warning letter? These and other questions will be explained to you in a simple, understandable and practical way. Because only those who know the legal framework can carry out valuable works council work.

Seminarinhalt

  • Under what conditions am I entitled to part-time work?
  • Knowing the company's reasons for a rejection and reacting correctly
  • Competently exercising participation rights as a works council for part-time work

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Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Synopse Deutsch - Englisch
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack

Unsere Lernformate

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

Ihr Plus im Seminar

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Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht Teil 1 besucht haben.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich." (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.