Seminarinhalt:
Rechtliche Grundlagen zur Protokollführung in der BR-Arbeit mit KI
- § 34 BetrVG im Fokus: Gesetzliche Anforderungen an ein Sitzungsprotokoll
- Refresh: Struktur und Aufbau eines Sitzungsprotokolls kennen
- Was ist KI und wie kann sie zur Protokollführung eingesetzt werden?
- KI und das Aufzeichnungsverbot aus § 30 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG
- Darauf sollten Sie bei der Auswahl der passenden KI achten
KI-Lösungen zur Unterstützung der Protokollführung
- Verschiedene KI-Tools zur Transkription von Sprachaufzeichnungen kennen
- KI-basierte Weiterverarbeitung transkribierter Aufzeichnungen in ein strukturiertes Protokoll
- Möglichkeiten zur KI-gestützten Analyse und Auswertung transkribierter Aufzeichnungen
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
Webinarablauf

Technische Hinweise
Für die Teilnahme am Webinar werden ein PC oder Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher benötigt. Ein Headset und eine Webcam werden empfohlen, um eine gute Audioqualität sicherzustellen und eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus möglich.
Die Durchführung der Webinare erfolgt über Microsoft Teams. Die Teilnahme ist direkt über einen aktuellen Browser möglich, auch ohne eigenes Microsoft-Konto oder installierte Teams-App. Microsoft Teams bietet verschiedene Funktionen zur Unterstützung eines barrierefreien Zugangs. Die Zugangsdaten zum Webinar werden etwa 14 Tage vor Beginn per E-Mail versendet.
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Schriftführer des Betriebsrats, die regelmäßig Protokolle schreiben und sich dabei von KI unterstützen lassen wollen. Das Seminar richtet sich auch an Betriebsratsvorsitzende und Sekretäre des Betriebsrats.
Schulungsanspruch
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Webinars in regelmäßigen Zeitabständen erforderlich, um als Betriebsrat den Überblick über aktuelle Entwicklungen zu behalten. Der Betriebsrat muss sich dazu nicht auf ein Selbststudium anhand von Fachliteratur verweisen lassen (BAG, Beschluss vom 20.12.95, Az. 7 ABR 14/95).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen.


