Kontakt
Seminare

Kurz-Webinar: Elektronische Arbeitszeiterfassung

Bei Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassung aktiv mitbestimmen

  • 4,6 (361)
  • Online

Das BAG hat mit Beschluss vom 13.09.2022 klargestellt: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits – unabhängig vom Gesetzgeber. Das LAG München bestätigte am 22.05.2023, dass der Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems hat. Nutzen Sie diese Chance, um die Interessen Ihrer Kollegen aktiv und rechtssicher zu vertreten.

Downloads

Seminarinhalt

Die Pflicht zur Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassung

  • Refresh: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit
  • Vorgabe aus Luxemburg: Das "Stechuhr-Urteil" des EuGH vom 14.05.2019
  • BAG-Beschluss vom 13.09.2022 zur unmittelbaren Pflicht aus § 3 Abs. 2 ArbSchG
  • Aktuelle Lösungsansätze zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
  • Als Betriebsrat Überwachungs- und Initiativrechte aktiv nutzen

Elektronische Arbeitszeiterfassung sinnvoll ausgestalten

  • BR oder GBR: Zuständigkeit für die Einführung technischer Systeme
  • Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG kennen
  • Mittel und Wege der Arbeitszeiterfassung: Stechuhr, Chip, Fingerprint, App, Webportal
  • DSGVO & Co.: Datenschutzrechtliche Vorgaben rechtssicher beachten
  • Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung zur elektronischen Zeiterfassung nutzen

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Praktische Tasche

Unser Lernformat

Online

  • Flexibel und ortsunabhängig
  • Keine Reise- und Hotelkosten
  • Fragen live über Teams stellen

Das bekommen Sie immer

Referenten aus der Praxis

Zertifikat als Nachweis

Kostenlose Seminarbeigaben

Rundum-Service

Teilnehmerkreis

Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsräte, die anlässlich des neuen BAG-Urteils das Thema Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung aktiv angehen wollen.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4.6

98.34% Weiterempfehlung

361 Bewertungen

4.6
Seminarinhalt
4.7
Referent
4.5
Praxisrelevanz
4.3
Lernzuwachs

Schulungsanspruch

Die Teilnahme an diesem Webinar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.