Seminarinhalt
Basiswissen zur Kündigung
- Welche Arten von Kündigungen gibt es und wo steht was im Gesetz?
- Formelle Anforderungen an Kündigungen kennen
Prüfung der Rechtmäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung
- Wissen, was sich hinter der 3-Stufen-Prüfung des BAG verbirgt
- Negative Zukunftsprognose bei Langzeiterkrankung und häufigen Kurzerkrankungen
- Wann spricht man von einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen?
- Unbillige Härten vermeiden: Die einzelfallbezogene Interessenabwägung
Krankheitsbedingte Kündigung und BEM
- Die besondere Bedeutung des BEM bei krankheitsbedingten Kündigungen
- Über aktuelle Rechtsprechung zum BEM Bescheid wissen
- Exkurs: Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrats im BEM
Beteiligung des Betriebsrats bei krankheitsbedingten Kündigungen
- Bedenken vs. Widerspruch: Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Folgen bei Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten kennen
- Dem Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen
Reaktionsmöglichkeiten bei Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung
- Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz und welche Fristen sind einzuhalten?
- Einen Überblick über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten
- Wer muss was beweisen? Prozesstaktik bei krankheitsbedingten Kündigungen
- Einvernehmliche Regelung und Abwicklungsvertrag
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
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Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, die mit Gesprächen und Verhandlungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betraut sind. Es richtet sich speziell auch an die Mitglieder des Personalausschusses.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.



