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Konfliktmanagement für Betriebsräte Teil 1

Konfliktmanagement für Betriebsräte Teil 1

Konflikte klären – Als BR konstruktiv und lösungsorientiert handeln

  • 4,9 (1.550)
  • Präsenz
  • 4 Tage

Ob Streitigkeiten unter Kollegen, Reibungen im BR-Gremium oder Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber - Konflikte gehören zum Betriebsratsalltag. In diesem Seminar lernen Sie, verbale Angriffe gelassen zu kontern, schwierige Gespräche souverän zu führen und konstruktive Lösungen zu entwickeln. Stärken Sie Ihre Konfliktkompetenz und sorgen Sie für ein besseres Miteinander im Betrieb. Jetzt anmelden und Konflikte professionell meistern!

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Seminarinhalt

Schwierige Zeitgenossen erkennen und analysieren

  • Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Verhaltensweisen
  • So gehen Sie mit schwierigen Kollegen um
  • Psychospiele erkennen und vermeiden

Was Sie tun können, wenn Sie sich angegriffen fühlen

  • Mit der Emotionalität des Gesprächspartners umgehen
  • Neid, Konkurrenzgefühle, Minderwertigkeitskomplexe
  • Konflikt- und Kritikgespräche führen

Störungen und Konflikte

  • Konfliktarten und -typologien
  • Phasen des Konfliktgeschehens

Erfolgreiche Konfliktbewältigung

  • Kooperative vs. kompetitive Einstellung zu Konflikten
  • Verhaltensstile in Konflikten
  • Charaktertypen erkennen
  • Kommunikationstechniken einsetzen

Praktische Hilfe zur Bewältigung von Störungen während der BR-Arbeit

  • Konfliktsituationen analysieren
  • Im Gespräch mit dem Arbeitgeber
  • Innerhalb des Betriebsrats
  • Im Kontakt mit der Belegschaft

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Seminarablauf

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die zu einem positiven Verlauf von Gesprächen und Verhandlungen beitragen möchten.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4.7

76.49% Weiterempfehlung

1.221 Bewertungen

4.7
Seminarinhalt
4.8
Referent
4.5
Praxisrelevanz
4.6
Lernzuwachs

Schulungsanspruch

Für den genannten Personenkreis können die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein (siehe auch Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für Rhetorik und Kommunikations-Seminare).