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Seminarinhalt
Basiswissen zu JAV-Wahl
- Wann wird außerordentlich gewählt und wie lange geht die Amtszeit?
- Normal oder vereinfacht - welches Wahlverfahren ist das richtige?
- Über Zusammensetzung und Größe der JAV Bescheid wissen
- Wer kann die JAV wählen und wer kann gewählt werden?
- Wer trägt die Kosten der Wahl und was gehört dazu?
- Welche Rolle hat der Betriebsrat?
Die Arbeit im Wahlvorstand
- Wer bestellt den Wahlvorstand und wer kann Mitglied des Wahlvorstands werden?
- Besonderer Kündigungsschutz der Mitglieder des Wahlvorstands
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstands kennen
- Die Arbeit im Wahlvorstand richtig organisieren
- Wählerliste richtig erstellen und Einsprüche kompetent behandeln
Einleitung und Durchführung im normalen Wahlverfahren
- Wissen, wie ein Wahlausschreiben bei der JAV-Wahl im normalen Wahlverfahren aussieht
- Anforderungen an Wahlvorschläge bei der Listenwahl kennen
Einleitung und Durchführung im vereinfachten Wahlverfahren
- Das Wahlausschreiben für die JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren korrekt verfassen
- Anforderungen an Wahlvorschläge bei der Personenwahl kennen
Den Tag der JAV-Wahl kompetent bestreiten
- Persönliche Stimmabgabe und Briefwahl: So wird’s gemacht!
- Richtig auszählen und das Wahlergebnis ordnungsgemäß bekanntgeben
- Dokumentation ist Pflicht: Wahlniederschrift erstellen und Wahlunterlagen übergeben
- Wahlanfechtung: Berechtigung und Fristen kennen
- Rechtzeitig die konstituierende JAV-Sitzung einberufen
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wahlvorstands und Betriebsräte, die mit der Durchführung der JAV-Wahl betraut sind.
Schulungsanspruch
Die Kosten der JAV-Wahl und damit auch die einer erforderlichen Wahlschulung trägt nach § 63 Abs. 2 und § 20 Abs. 3 BetrVG nach entsprechender Beschlussfassung im Wahlvorstand der Arbeitgeber.




