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Seminarinhalt
Basiswissen zur JAV-Wahl
- Wann wird gewählt und welches Wahlverfahren ist das richtige?
- Über Zusammensetzung und Größe der JAV Bescheid wissen
- Wer trägt die Kosten der Wahl und was gehört dazu?
- Wer kann die JAV wählen und wer kann gewählt werden?
- Welche Rolle hat der Betriebsrat?
Die Arbeit im Wahlvorstand
- Wer bestellt den Wahlvorstand und wer kann Mitglied des Wahlvorstands werden?
- Besonderer Kündigungsschutz der Mitglieder des Wahlvorstands
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstands kennen
- Die Arbeit im Wahlvorstand richtig organisieren
Einleitung und Vorbereitung der JAV-Wahl durch den Wahlvorstand
- Wählerliste richtig erstellen und Einsprüche kompetent behandeln
- Minderheitengeschlecht angemessen berücksichtigen
- Wahlausschreiben: Was muss unbedingt hinein?
- Wahlvorschläge überprüfen und ordnungsgemäß bekanntmachen
JAV-Wahl rechtssicher durchführen
- Persönliche Stimmabgabe und Briefwahl: So wird’s gemacht!
- Wahlergebnis feststellen und im Betrieb bekanntgeben
- Dokumentation ist Pflicht: Wahlniederschrift erstellen und Wahlunterlagen übergeben
- Wahlanfechtung: Berechtigung und Fristen
- Die konstituierende JAV-Sitzung einberufen
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle JAV-Wahlvorstände und alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder der JAV, die zum ersten Mal eine JAV-Wahl durchführen oder ihre entsprechenden Kenntnisse auffrischen möchten. Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen JAV muss der Betriebsrat dazu einen Wahlvorstand bestellen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die Kosten der JAV-Wahl und damit auch die einer erforderlichen Wahlschulung trägt nach § 63 Abs. 2 und § 20 Abs. 3 BetrVG nach entsprechender Beschlussfassung im Wahlvorstand der Arbeitgeber.





