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Seminare

Hinweisgeberschutzgesetz

Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen

  • 4,8 (107)
  • Präsenz

Seit 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten Meldestellen einrichten, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt Entsprechendes seit dem 17. Dezember 2023. Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Mitbestimmungsrechte bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.

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Seminarinhalt

Hintergründe und Entstehung von Whistleblowing

  • Was ist Whistleblowing? Und wer ist ein Whistleblower?
  • Kollegen in der Klemme: Zwischen Zivilcourage und Loyalitätspflicht
  • Die bisherige Rechtslage in Bezug auf Whistleblower kennen

Die gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines betrieblichen Meldesystems

  • Wissen, für wen ein Hinweisgeberschutzsystem vorgeschrieben ist
  • Die wichtigsten Regelungen und Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Interne und externe Meldestellen: Welche Abläufe sind zwingend einzuhalten?
  • Betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsspielräume kennen

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Hinweisgeberschutz

  • BR, GBR, KBR: Wer ist für die Ausgestaltung des Hinweisgeberschutzes zuständig?
  • Informationsrecht des Betriebsrats frühzeitig einfordern
  • Bei der Besetzung der Meldestelle vorausschauend mitbestimmen
  • Ordnung im Betrieb: Reichweite und Grenzen von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Ausgestaltung der "Meldekanäle"

Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzes in der Praxis

  • Was ist aus Sicht des Datenschutzes zwingend zu beachten?
  • Möglichkeiten einer BV zum effektiven Hinweisgeberschutz nutzen
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Hinweisgeberschutz

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unser Lernformat

Präsenz

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Das bekommen Sie immer

Referenten aus der Praxis

Zertifikat als Nachweis

Kostenlose Seminarbeigaben

Rundum-Service

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Unternehmen ab 50 Beschäftigten, die sich über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4.8

99.07% Weiterempfehlung

107 Bewertungen

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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Lernzuwachs

Schulungsanspruch

Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.