Seminarinhalt
Wissen vertiefen: Zuständigkeiten des GBR
- Wann liegt eine originäre Zuständigkeit vor?
- Aufgabenübertragung durch einzelne BR-Gremien
- Folgen bei fehlender Zuständigkeit oder Kompetenzüberschreitung
- Beispiele aus der Praxis
GBR-Arbeit im Gremium richtig organisieren
- Welche Rolle hat der Vorsitzende?
- Effizient in Ausschüssen arbeiten
- Ihre Ansprüche bei Personal-, Geld- und Sachmitteln
- Teilnahme von Gesamtschwerbehindertenvertretung und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
- Betriebsräteversammlung erfolgreich durchführen
Wirkung von Gesamtbetriebsvereinbarungen
- Rechtliche Grundlagen
- Regelungsbefugnis und Reichweite
- Bestehende Tarifverträge - was ist zu beachten?
- Betriebsübergang - Auswirkungen auf Gesamtbetriebsvereinbarungen
- Muster Gesamtbetriebsvereinbarung
Praxistipps zur Verhandlungsführung
- Ziele und Strategie festlegen
- Verhandlungsspielraum kennen
- Rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen
- Praxisübung
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.
Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Vorsitzenden eines Gesamtbetriebsrats und deren Stellvertretung. Grundkenntnisse über Aufgaben und Kompetenzen des GBR sind für die Seminarteilnahme hilfreich.
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den GBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).