Seminarinhalt
Grundlagen des Arbeitsrechts
- Wesentliche Grundbegriffe
- Anbahnung von Vertragsverhältnissen
Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Abschluss, Form und Ausgestaltung
- Kontrolle von Vertragsklauseln
- (Haupt-)Pflicht zur Arbeitsleistung
- Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Wie wirken sich Betriebsvereinbarungen aus?
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Kernpunkte: Arbeitszeit und Vergütung
- Unterschiedliche Vergütungsformen
- Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn
- Arbeitsvergütung ohne Arbeitsleistung
- Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit
- Mitspracherechte des Betriebsrats
Dauerbrenner: Kündigung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Bedarf es immer einer vorherigen Abmahnung?
- Personenbedingte, verhaltensbezogene und betriebsbedingte Kündigung
- Auf welche Fristen kommt es an?
- Gibt es besondere formelle Anforderungen?
- Anhörung und Widerspruch des Betriebsrats
Downloads
Extra für Sie

- Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen
- Arbeitszeit in Frage und Antwort
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
Webinarablauf

Technische Hinweise
Für die Teilnahme am Webinar werden ein PC oder Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher benötigt. Ein Headset und eine Webcam werden empfohlen, um eine gute Audioqualität sicherzustellen und eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus möglich.
Die Durchführung der Webinare erfolgt über Microsoft Teams. Die Teilnahme ist direkt über einen aktuellen Browser möglich, auch ohne eigenes Microsoft-Konto oder installierte Teams-App. Microsoft Teams bietet verschiedene Funktionen zur Unterstützung eines barrierefreien Zugangs. Die Zugangsdaten zum Webinar werden etwa 14 Tage vor Beginn per E-Mail versendet.
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.
Schulungsanspruch
Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeiten wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).



