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Seminarinhalt
Virtuelle Betriebsratssitzung und Beschlussfassung
- Zwingende Inhalte einer Geschäftsordnung kennen
- Sinnvolle Verhaltensregeln für Online-Sitzungen etablieren
- Beschlussfassung online: So wird's gemacht!
- Nicht nur reine Formsache: Sitzungsprotokoll und Anwesenheitsliste
KI-Tools in der Betriebsratsarbeit
- Möglichkeiten der Anwendung von KI in der BR-Arbeit kennen
- Wie kann ChatGPT die BR-Arbeit unterstützen?
- Sinn oder Unsinn: Betriebsvereinbarungen mittels KI erstellen?
Weitere digitale Tools für das moderne BR-Büro
- Teams, WhatsApp & Co.: Digitale Zusammenarbeit im Gremium regeln
- Bloß papierlos oder voll digital? Potenziale erkennen und sinnvoll nutzen
- Ohne geht’s nicht: Notwendige Hardware im Büro und bei mobilem Arbeiten
- Chaos vorbeugen: Arbeitsprozesse und Speicherorte klar definieren
- Digitale Archivierungssysteme: Umgang mit Protokollen und Akten
Datenschutz im digitalen BR-Büro
- Relevante Grundlagen im Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG) kennen
- Ein absolutes Muss: Datenschutzkonzept im Betriebsrat
- Sicherer Umgang mit sensiblen Daten: Grenzen der Datenverarbeitung
- Bekommen alle alles? Fragen zum Umgang mit digitaler Weiterleitung
- Datenverantwortlichkeit: Organisation des Datenschutzes im BR-Büro
Digitale Öffentlichkeitsarbeit
- Mit moderner Kommunikation die gesamte Belegschaft erreichen
- Digitale Medien in der BR-Arbeit gezielt einsetzen
- Beispiele und Anregungen für eine innovative Öffentlichkeitsarbeit
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertreter sowie für Schriftführer.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Seminar ist für den benannten Teilnehmerkreis nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.



