Datenschutz im BR-Büro

Datenschutz im BR-Büro

Sicherer Umgang mit sensiblen Daten - Das müssen Sie jetzt beachten!

4,6(1.000)

Das neue Datenschutzrecht hat weitreichende Auswirkungen auf die Betriebe. Davon betroffen sind nicht nur Arbeitgeber. Denn auch Betriebsräte müssen die neuen Vorgaben erfüllen. Ist der Datenschutzbeauftragte auch für den Betriebsrat zuständig? Und was darf die Assistenz wissen? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um den Datenschutz im BR-Büro erhalten Sie in diesem Webinar.

Seminarinhalt

  • Unmittelbare Wirkung der DSGVO seit 25.05.2018
  • Zusammenspiel mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Auswirkungen auf die tägliche Betriebsratsarbeit
  • Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten?

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. Starter-Paket
  • Datenschutzrecht
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Praktische Tasche

Webinarablauf

Technische Hinweise

Für die Teilnahme am Webinar werden ein PC oder Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher benötigt. Ein Headset und eine Webcam werden empfohlen, um eine gute Audioqualität sicherzustellen und eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus möglich.

Die Durchführung der Webinare erfolgt über Microsoft Teams. Die Teilnahme ist direkt über einen aktuellen Browser möglich, auch ohne eigenes Microsoft-Konto oder installierte Teams-App. Microsoft Teams bietet verschiedene Funktionen zur Unterstützung eines barrierefreien Zugangs. Die Zugangsdaten zum Webinar werden etwa 14 Tage vor Beginn per E-Mail versendet.

Teilnehmerkreis

Dieses Webinar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats. Als Betriebsratsmitglied erhalten Sie Einblick und Zugriff auf eine Vielzahl von sensiblen Daten. Grundlagenkenntnisse und eine Sensibilisierung für die aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen sind deshalb für jedes Betriebsratsmitglied zwingend.

Schulungsanspruch

Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,6

97.3% Weiterempfehlung

1.000 Bewertungen

4,5
Seminarinhalt
4,4
Referent
4,2
Praxisrelevanz
4,0
Lernzuwachs

Seminar-Empfehlungen für Sie

  • Seminar
  • Webinar
  • Inhouse
Datenschutz im Betrieb – Mitbestimmen und Mitarbeiterrechte schützen!
  • Seminar
  • Inhouse
Neue Entwicklungen und Rechtsprechung kennen
  • Seminar
Mit Hilfe von KI die BR-Arbeit schneller und einfacher erledigen