Seminarinhalt
Neue Entwicklungen im Datenschutz
- Hinweisgeberschutzgesetz: Meldeprozess DSGVO-konform ausgestalten
- EU KI-Verordnung: Haftung für Schäden aus dem Einsatz von KI
- EU-US-Data Privacy Framework: Übermittlung von Daten in die USA
Aktuelle Rechtsprechung und Praxis der Aufsichtsbehörden
- Neue Entscheidungen im Datenschutz kennen und einordnen
- EuGH-Urteil mit Folgen? Unwirksamkeit des § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG
- Wie handhaben die Datenschutzaufsichtsbehörden aktuelle Themen?
- Das tut weh: Bußgelder im Beschäftigtendatenschutz
Möglichkeiten und Folgen von § 79a BetrVG
- Für die Einhaltung des Datenschutzes im BR-Büro Sorge tragen
- Kontrolle des BR durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- lnnovativ sein: Für die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber eine BV erstellen
- Hilfe anfordern: Anspruch des BR auf eigenen (externen) Datenschutzbeauftragten
Bestehende Betriebsvereinbarungen aktualisieren
- Wissen, wer zuständig ist: BR, GBR oder KBR?
- Leistungs- und Verhaltenskontrolle wirksam unterbinden
- Grenzen der Regelungskompetenz des BR einhalten
Nicht nur ChatGPT: Kl und Datenschutz
- BDSG, DSGVO und Data Act: Voraussetzungen für die Nutzung von KI kennen
- Über Umfang und Grenzen des individuellen Schutzes Bescheid wissen
Haftung und Verantwortlichkeiten beim Datenschutz
- Haftung des Unternehmens
- Haftung der Geschäftsführer
- Haftung des Betriebsrats
Downloads
Extra für Sie

- Datenschutzrecht
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
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Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes befasst sind und bereits über ein gewisses technisches Grundverständnis verfügen.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


