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Seminarinhalt
Basiswissen zum vereinfachten Wahlverfahren
- Über Zeitpunkt und Ablauf der Wahl Bescheid wissen
- Wichtige Definitionen und Vorschriften in der Wahlordnung verstehen
- Schutz der BR-Wahl: Kündigungsschutz und Wahlkosten
- Die Rechtsstellung des Wahlvorstands
Wer darf wählen, wer kann gewählt werden?
- Alles Wichtige zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit erfahren
- Zweifelsfälle sicher einordnen: Leitende Angestellte, Leiharbeitnehmer etc.
- Wählerliste fehlerfrei erstellen und Einsprüche kompetent behandeln
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren
- Bestellung des Wahlvorstands durch BR, GBR oder KBR
- Wahlausschreiben: Was gehört hinein und welche Fristen müssen Sie kennen?
- Alles Wichtige zur Einreichung und Prüfung von Wahlvorschlägen
Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren
- Einladung zur ersten Wahlversammlung: Daran müssen Sie denken!
- Die Wahl des Wahlvorstands richtig vorbereiten
- Als frisch gewählter Wahlvorstand sofort die nächsten Schritte einleiten
Der Wahltag: Die BR-Wahl richtig durchführen
- Wahlgrundsätze/Wahllokal/Öffnungszeiten
- Stimmabgabe am Tag der Wahl - so geht’s!
- Bei der Wahl nicht da? Besonderheiten der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe
- Öffentliche Stimmauszählung und Sitzverteilung
Nach der Betriebsratswahl
- Zielgerade: Wahlniederschrift erstellen und Wahlergebnis bekanntgeben
- Den neuen Betriebsrat zur konstituierenden Sitzung einberufen
- Totalschaden, aber vermeidbar: Wahlanfechtung und Nichtigkeit
Extra für Sie
Webinarablauf
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Mitglieder des Wahlvorstands in Betrieben mit 5 bis 100 sowie mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern, für die das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart wurde und für Betriebsratsmitglieder, die bei der Organisation und Durchführung der "vereinfachten" Betriebsratswahl mitwirken.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse sind gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Dies gilt gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG auch für alle Betriebsratsmitglieder, sofern diese an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind.





