Betriebsverfassungsrecht Teil 4

Betriebsverfassungsrecht Teil 4

Ihr Wissen souverän in die Praxis umsetzen

4,5(10)

Sie haben sich in den ersten Teilen der Grundlagenreihe intensiv mit den Mitbestimmungsrechten und der Rechtsstellung des Betriebsrats vertraut gemacht. Jetzt geht es darum, dieses Wissen zielsicher anzuwenden. In Teil 4 erhalten Sie praxisnahe Strategien und das nötige Rüstzeug, um Ihren BR-Alltag kompetent und effektiv zu meistern. Jetzt anmelden und Ihren Betriebsratsalltag souverän gestalten!

Seminarinhalt

  • Die richtige Vorbereitung ist die halbe Miete!
  • Herzstück der BR-Arbeit: Die rechtssichere Beschlussfassung
  • Betriebsratsarbeit kompetent organisieren
  • Die richtige Protokollart wählen und anwenden können

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. Starter-Paket
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Praktische Tasche

Webinarablauf

Technische Hinweise

Für die Teilnahme am Webinar werden ein PC oder Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher benötigt. Ein Headset und eine Webcam werden empfohlen, um eine gute Audioqualität sicherzustellen und eine aktive Beteiligung zu ermöglichen. Die Teilnahme ist bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus möglich.

Die Durchführung der Webinare erfolgt über Microsoft Teams. Die Teilnahme ist direkt über einen aktuellen Browser möglich, auch ohne eigenes Microsoft-Konto oder installierte Teams-App. Microsoft Teams bietet verschiedene Funktionen zur Unterstützung eines barrierefreien Zugangs. Die Zugangsdaten zum Webinar werden etwa 14 Tage vor Beginn per E-Mail versendet.

Teilnehmerkreis

Dieses Webinar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben.

Schulungsanspruch

Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht sind als Grundkenntnisse nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit stets erforderlich.

Dieses Webinar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4,5

100% Weiterempfehlung

10 Bewertungen

4,3
Seminarinhalt
4,6
Referent
4,4
Praxisrelevanz
4,4
Lernzuwachs

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