Seminarinhalt
Gesetzesvorhaben und Neuregelungen
- Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?
- Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen
Aktuelle Rechtsprechung zur praktischen BR-Arbeit
- Wichtige Entscheidungen zur Zuständigkeit von BR und GBR kennen
- § 23 Abs. 1 BetrVG: Amtspflichtverletzungen und ihre Folgen
- Bei der Digitalisierung der BR-Arbeit die Rechtsprechung im Auge behalten
- Kosten auf dem Prüfstand: Zulässiger Sachaufwand des Betriebsrats
Sitzung und Beschlussfassung im Fokus der Rechtsprechung
- Wissen, welche Fehler immer wieder beanstandet werden
- Anforderungen an gesetzeskonforme Tagesordnungen kennen
- Dauerbrenner Verhinderung: Das sagen die Gerichte
Wichtige Entscheidungen in Mitbestimmungsfragen kennen
- Das haben Gerichte in personellen Angelegenheiten entschieden
- Wissen, was sich in sozialen Angelegenheiten zuletzt getan hat
- Neues zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.
Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Diese Stellung verlangt von dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und freigestellten Betriebsratsmitgliedern spezielle Rechtskenntnisse über die Ausübung dieses Amts.
Schulungsanspruch
Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


