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Seminarinhalt
Erfolgsfaktor Gesundheit
- Entstehung von Fehlzeiten durch ungesunde Arbeitsbedingungen
- Kosten und Auswirkungen von Fehlzeiten
- Reagieren oder vorbeugen?
Betriebliches Gesundheitsmanagement - Themen und Maßnahmenbereiche
- Körperliche und psychische Belastungen
- Work-Life-Balance
- Bildschirmarbeit - was ist zu beachten?
- Nacht- und Schichtarbeit
Ziele der praktischen Gesundheitsarbeit im Betrieb umsetzen
- Fehlzeiten verringern
- Gutes Betriebsklima
- Leistungsstarke und gesunde Kollegen
- Gesundheit als wichtiger Bereich einer zukunftsorientierten Organisationsentwicklung
Rechtliche Rahmenbedingungen für ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- Handlungspflichten des Arbeitgebers kennen
- Ihre Beteiligungsrechte als Betriebsrat
- Schulung von Mitarbeitern - worauf kommt es an?
- Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Erfolgreiche Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Ziele und Einführungsstrategie festlegen
- Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung
- Regelmäßige Erfolgskontrollen durchführen
- Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Arbeitsschutzausschuss und Krankenkassen
Einzelmaßnahmen erarbeiten und umsetzen
- Rücken-Workshops, ergonomische Arbeitsplätze
- Anti-Stress-Maßnahmen, gesunde Ernährung
- Maßnahmen für ein gesundes Betriebsklima
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die sich speziell für die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen und ein gutes Betriebsklima einsetzen möchten. Darüber hinaus ist es auch für Schwerbehindertenvertreter geeignet.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.



